Häufige Fragen

Narkose & Dämmerschlaf

Wir arbeiten mit einem erfahrenen Anästhesie-Team zusammen. Somit sind in unserer Praxis auch Behandlungen in Vollnarkose (ITN) oder Teilnarkose (Dämmerschlaf) möglich. So finden auch Angstpatienten die Möglichkeit bei uns stressfrei behandelt zu werden. Grundsätzlich sind all´ unsere Leistungen der allgemeinen Zahnchirurgie und der speziellen Zahnchirurgie auch in Narkose oder Dämmerschlaf möglich.

Wie genau läuft die  Behandlung in Narkose oder Dämmerschlaf ab?

Sie vereinbaren telefonisch einen Termin zur OP- Beratung und Anästhesievorstellung.

Der 1. Termin dient der OP-Planung und Anästhesievorstellung; dazu sollten Sie die Überweisung von Ihrem Zahnarzt oder Hausarzt und evtl. ein aktuelles Röntgenbild mitbringen. Außerdem benötigt unser Anästhesist eine Überweisung „Anästhesievorstellung erbeten“ vom Haus- oder Kinderarzt. Auch Vorbefunde (v.a. bei chronischen Erkrankungen) sollten Sie dabei haben. Möglicherweise ist es für die Behandlung notwendig, dass wir weitere Befunde oder Laborwerte bei Ihrem Hausarzt anfertigen lassen. Am Ende erhalten Sie alle Aufklärungsbögen mit den entsprechenden Anweisungen.

Zu Ihrem 2. Termin findet die OP in Voll- oder Teilnarkose statt.
Zu diesem Termin bringen Sie bitte alle Aufklärungsbögen unterschrieben mit. Es ist besonders wichtig, dass Sie zu diesem Termin nüchtern erscheinen, d.h. dass Sie bitte 6 Stunden vorher das letzte Essen und 2 Stunden vorher maximal ein Glas Leitungswasser oder Tee zu sich nehmen. Außerdem bitten wir Sie, eine Begleitperson mitzubringen. Nach erfolgtem Eingriff benötigen Sie noch für eine gewisse Zeit zur Erholung im Aufwachraum, danach empfehlen wir Ihnen einige Verhaltensmaßnahmen, Sie erhalten ein Rezept über notwendige Medikamente sowie einen Krankenschein (für ca. 7 Tage). Die Dauer beträgt ca. 90 – 180 Minuten.

Der 3. Termin findet 1 bis 2 Tage nach der OP zur Kontrolle statt. 7 Tage nach der OP erfolgt der 4. Termin zur Kontrolle und Entfernung des Nahtmaterials und damit auch die Auswertung der Befunde und Abschluss der Behandlung. Anschließend erhält Ihr überweisender Zahnarzt einen Abschlussbrief. Im Anschluss an die Behandlung in unserer Praxis sollten Sie sich zeitnah wieder bei Ihrem Zahnarzt vorstellen.

Werden die Kosten für Voll- oder Teilnarkose von der Krankenkasse unterstützt?

Die Kosten für Voll- oder Teilnarkose werden i.d.R. nicht von der gesetzlichen Krankenkasse übernommen und sind somit Privatleistungen. Ausnahmen sind Kinder bis zum 12. Lebensjahr und Menschen mit Behinderung. Auch bei zu erwartenden schwierigen Eingriffen kann in ausgewählten Fällen eine ärztliche Indikation vom Operateur festgelegt werden.

Mit welchen Kosten muss bei einer Behandlung in Narkose oder Dämmerschlaf gerechnet werden?

Die Kosten für eine Behandlung in Voll – oder Teilnarkose variieren und sind von Dauer und Aufwand des Eingriffs abhängig (30 – 250 €). Über Ihren individuellen Fall beraten wir Sie gerne in einem persönlichen Gespräch.

Was ist direkt vor dem chirurgischen Eingriff zu beachten?

Es ist besonders wichtig, dass Sie zu Ihrem OP-Termin nüchtern erscheinen, d.h. dass Sie bitte 6 Stunden vorher das letzte Essen und 2 Stunden vorher maximal ein Glas Leitungswasser oder Tee zu sich nehmen.

Was ist direkt nach dem chirurgischen Eingriff zu beachten?

Der Patient sollte nach dem Eingriff nicht selbst mit dem Auto fahren. Bitte lassen Sie sich von jemandem zum OP-Termin begleiten.

Verhaltenmaßnahmen, die nach der OP beachtet werden sollten, werden individuell mit jedem Patienten abgestimmt.

Bitte bedenken Sie, dass Sie einen Krankenschein für ca. 7 Tage erhalten können.

Was passiert nach Abschluss der chirurgischen Behandlung?

Im Anschluss an die chirurgische Behandlung in unserer Praxis erhält Ihr behandelnder Zahnarzt einen Abschlussbrief, um vollständig über den Eingriff informiert zu sein und über die weitere Behandlung entscheiden zu können.

Sie sollten sich nach der OP zeitnah bei Ihrem Zahnarzt vorstellen, um eine optimale weiterführende Behandlung zu erhalten. Sollten Sie weitere Fragen zur chirurgischen Behandlung oder unseren Leistungen haben, erreichen Sie uns telefonisch oder per E-Mail.

Finanzierungen

Gerne beraten wir Sie über die Möglichkeiten zur Finanzierung von Zusatzleistungen und ebenso über Teilzahlungen.
Information zur Patienten-Ratenzahlung finden Sie auch bei unserem Partner, der Health AG.

Variante 1
Bezahlen Sie innerhalb von sechs Monaten in sechs gleichen Raten, entstehen Ihnen keine zusätzlichen Kosten. Die erste Rate ziehen wir 15 Tage nach Rechnungsversand ein – alle weiteren Raten nach jeweils 30 Tagen.
Voraussetzung: Mindestrate von 50,00 € + Mindestrechnungsbetrag von 100,00 €

Variante 2
Sie bevorzugen eine längere Ratenlaufzeit von mehr als sechs Monaten (max. 48 Monate). Für diesen Service berechnen wir einen Zinssatz von 9,90 % p. a. Voraussetzung: Mindestrate von 50,00 €
HealthProtector

Zusätzliche Sicherheit
Mit der Erstellung Ihrer individuellen Ratenzahlungsvereinbarung bieten wir Ihnen optional den Versicherungsschutz HealthProtector an. Der HealthProtector übernimmt die Bezahlung Ihrer Raten bei Arbeitslosigkeit (nur für Arbeitnehmer), Krankenhausaufenthalten (nur für Selbstständige), Arbeitsunfähigkeit oder im Todesfall.